DAA-Stiftung Bildung und Beruf:
Impressum und Disclaimer

 

P. Rother

letzte Aktualisierung:

12.03.2012

 

 

Anbieter 
Anbieter einer Maßnahme zur beruflichen Fort- und Weiterbildung sind Institutionen, Gesellschaften oder Einzelpersonen, die im juristischen Sinne die Verantwortung für Ablauf, Inhalte und Durchführung eines beruflichen Bildungsgangs übernehmen. 
Träger können, müssen aber nicht die Anbieter von beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sein; oft werden Lehrgänge, Kurse oder Maßnahmen an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Trägers durchgeführt. 

Anpassungsfortbildung 
Anpassungsfortbildung dient dazu, die beruflichen Qualifikationen zu erhalten, zu erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen. 

Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt, das seit dem 1. Januar 2005 umgesetzt wird. Das SGB II führt die bisherigen Leistungen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zu einer neuen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, zusammen. 

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende sieht vor, dass die beiden Leistungsträger Agentur für Arbeit und Kommune zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II als Teil der JobCenter errichten. Mit Mittelpunkt stehen damit die Forderungen, eine "Hilfe aus einer Hand" zu gewährleisten und "Verschiebebahnhöfen" zu vermeiden. Die konkrete Ausgestaltung ist dabei den Akteuren vor Ort überlassen und soll den regionalen Arbeitsmarktbedingungen und der örtlichen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. 

Informationen zu den "Optionskommunen": 
Alternativ zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften besteht die Option kommunaler Trägerschaft. Dabei wird den Kommunen nach § 6 a SGB II die Möglichkeit eingeräumt, ab dem 1. Januar 2005 alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende – auch die der Agenturen für Arbeit – wahrzunehmen.

Bundesweit sind 69 Kreise und kreisfreie Städte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch Rechtsverordnung als Aufgabenträger zugelassen worden.

Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktpolitik
Als Arbeitsmarkt wird der (i.d.R. ökonomisch-abstrakt gemeinte) Ort bezeichnet, auf dem die Nachfrage nach und das Angebot von Arbeitskräften zusammentreffen. Wichtige Vermittlungsdienste leisten die Agenturen für Arbeit, der private Stellenanzeigenmarkt sowie (eingeschränkt) die Stellenvermittlung privater Unternehmen (Unternehmensberater, kommerzielle Arbeitsvermittlung). s.a. "Vermittlungsgutschein"
Arbeitsmarktpolitik umfasst alle institutionellen, rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Regelung des Angebots von und der Nachfrage nach Arbeitskräften (z.B. Arbeitszeitregelungen, Ausbildungserfordernisse; konjunkturelle, strukturelle Interventionen) sowie zur Korrektur arbeitsmarktpolitischer Fehlentwicklungen. Politische Interventionen in den Arbeitsmarkt können daher inhaltlich in aktive und passive Arbeitsmarktpolitik unterteilt werden: Aktive Arbeitsmarktpolitik bezieht sich auf den Auf- und Ausbau präventiver Maßnahmen, die Wachstumshindernisse, Qualifikations- und Mobilitätsengpässe beseitigen und neue Arbeitsplätze schaffen sollen. Passive Arbeitsmarktpolitik umfasst kompensatorisch-reaktive Aufgaben und Maßnahmen wie bspw. die Auszahlung des Arbeitslosengeldes.

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Aufstiegsfortbildung
die Aufstiegsfortbildung soll dazu dienen, durch Erweiterung von Qualifikationen im Beruf weiterzukommen. In der Regel setzt Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Sie ist häufig durch Regelungen der Länder (zum Beispiel Fachschulen), des Bundes oder der Kammern (zum Beispiel Meisterprüfung) festgelegt.
Siehe auch „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) (auch Meister-BaföG genannt) vom 23. April 1996, zuletzt geändert durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)“ soll zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen. Hierbei werden Weiterbildungen für den Personenkreis in Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk als förderungswürdig erschlossen. 
Förderungsfähig sind Bildungsmaßnahmen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen,, z. B. die Fortbildung zum Handwerksmeister, Fach- oder Betriebswirt, Fachkrankenpfleger. Sie müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, innerhalb von 36 Kalendermonaten abschließen (bei Teilzeit 48 Kalendermonate) und pro Woche an 4 Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden beinhalten (in Teilzeitform 48 Kalendermonate und innerhalb von 8 Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden). Teilnehmer haben einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Form oder dem Aufbau der Fortbildung (Voll-/Teilzeit oder aufeinander aufbauende Module). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen. Antrags- und Bewilligungsverfahren übernimmt die nach Landesrecht zuständige Behörde (in der Regel sind dies die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers).
Internet: www.bmbf.de

BaE - Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Nach § 241, III. Sozialgesetzbuch, wird die Ausbildungsmaßnahme "Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen" (BaE) durchgeführt. Sie zählt zu den wichtigsten Maßnahmetypen der Jugendberufshilfe. Benachteiligte Jugendliche, die im Regelfall am Lehrstellenmarkt chancenlos sind, erhalten die Möglichkeit einer Berufsausbildung. Man unterscheidet bei der Durchführung zwei unterschiedliche Modelle:

1.BaE - kooperativ
In der „BaE kooperativ“ findet die praktische Ausbildung in Kooperationsbetrieben statt. Die Auszubildenden erhalten lediglich einmal wöchentlich Stützunterricht beim Bildungsträger, um die Unterrichtsinhalte der beruflichen Schule zu festigen.

2.BaE - integrativ
Die berufliche Ausbildung findet überwiegend beim Bildungsträger statt. In den Ausbildungsstätten betreuen Meister oder Ausbilder die Berufsausbildung. Sozialpädagogen und Lehrer geben weitere Hilfe bei der Bewältigung des Berufsschulstoffes und der Überwindung persönlicher oder sozialer Probleme. Die BaE integrativ ist wie jede andere duale Berufsausbildung organisiert. Der Bildungsträger übernimmt jedoch für die gesamt Ausbildungszeit die Rolle des Ausbildungsbetriebes.

Die Auszubildenden beider Ausbildungsgänge nehmen an den notwendigen überbetrieblichen Ausbildungsabschnitten teil und legen ihre Zwischen- und Abschlussprüfungen bei den Kammern und Innungen ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten sie ihren kammeranerkannten Berufsabschluss, ihren Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Während der Ausbildung absolvieren die Auszubildenden Praktika im ersten Arbeitsmarkt.

Die Finanzierung beider außerbetrieblicher Ausbildungsgänge erfolgt über die Agentur für Arbeit oder die ARGE als öffentlichem Auftraggeber.
 

Berufsbezogenes Studium 
Im Unterschied zu "klassischen" Studiengängen wird in dualen Studiengängen die betriebliche Praxis stärker einbezogen (s.a.Hochschulzugangsberechtigung). 
Duale Studiengänge können unterteilt werden in - "berufsintegrierende" duale Studiengänge (bi) für Studierende, die in der Regel tageweise oder in längeren Blöcken ausgeübt wird, sowie - "berufsbegleitende" duale Studiengänge (bb) für Studierende, die das Studium neben einer Vollzeit-Tätigkeit im Selbststudium mit Begleitseminaren, höchstens aber an einem Tag pro Woche, absolvieren. 

Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).
Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.
Das BBiG wurde 2005 novelliert.

Artikel in der Wikipedia

Berufsinformationszentren 
Berufsinformationszentren (BIZ) sind Informationseinrichtungen der Bundesanstalt für Arbeit in den einzelnen Arbeitsamtsbezirken, in denen sich Ratsuchende umfassend über Fragen der Berufswahl, des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes sowie zu Fort- und Weiterbildungsfragen informieren können. Das Informationsangebot in den BIZ reicht von Informationsmappen über Zeitschriften, Filme und Diaserien bis hin zu Hör-Programmen und BIZ-Computern. 

Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wurde mit den sog. Hartz-Gesetzen am 1.1.2003 eingeführt. In § 77 (3) wird geregelt: „Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein)“. Die Arbeitsämter geben seit Januar 2003 diese Bildungsgutscheine aus. Sie enthalten u.a. das Bildungsziel, die Qualifizierungsschwerpunkte sowie die maximale Weiterbildungsdauer. Mit dem Bildungsgutschein ist ein grundsätzlich verändertes Finanzierungsmodell von öffentlich geförderter Weiterbildung (FbW) angelegt, durch das die Entscheidungs- und Wahlrechte der Arbeitnehmer gestärkt werden sollen. Allerdings setzt die Möglichkeit der Auswahl voraus, dass Bildungsgutschein-Inhaber über eine vollständige Transparenz des Weiterbildungsmarktes mit allen Anbietern und allen einzelnen Angeboten verfügten. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass diese Transparenz erreicht werden kann. 

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Bologna-Prozess
"Der Europäische Hochschulraum" 
Bereits im Vorfeld des Bologna-Prozesses zeichnete sich ab, dass die Idee eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes konkrete Formen annimmt. Dies wurde unter anderem durch die EU-Bildungsprogramme und die "Lissabon - Konvention", einem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, im April 1997 zum Ausdruck gebracht.

Der Bologna-Prozess begann mit der Unterzeichnung der "SORBONNE" - Erklärung durch die für Hochschulbildung zuständigen MinisterInnen Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs anlässlich der 800 Jahr Feier der Sorbonne im Mai 1998.

Als Ergebnis der Minister-Konferenz in Bologna im Juni 1999 wurde die sogenannte Bologna-Erklärung von 31 Ministerinnen und Ministern aus 29 Staaten unterzeichnet. [Download als pdf]

Ziel der Bologna-Erklärung ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis 2010. Dies soll durch die Umsetzung der sogenannte Bologna-Ziele [Download, pdf] erreicht werden.

Öffnung des Prozesses für weitere Staaten 
Kroatien, Türkei und Zypern wurden 2001 in Prag als neue Mitglieder aufgenommen. Des Weiteren wurde vereinbart, dass der Bologna-Prozess all jenen Ländern offen steht, die zur Teilnahme an den EU-Programmen SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und TEMPUS/CARDS berechtigt sind. Mit der Aufnahme der Staaten Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, des Heiligen Stuhls, Russlands, Serbiens und Montenegros sowie der „Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“ wurde der Bologna-Prozess auf 40 Mitgliedsstaaten ausgeweitet. Auf der dritten Nachfolgekonferenz im Mai 2005 in Bergen, Norwegen wurden fünf weitere Teilnehmer (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldavien und die Ukraine) aufgenommen.

Aus Nachfolgekonferenz im Mai 2005 in Bergen, Norwegen ging das Bergen Kommunikee hervor. Sämtliche Konferenzunterlagen, Hintergrunddokumente, Präsentationen und Reports sowie nationale Länderberichte und weitere ergänzende Dokumente finden Sie unter http://www.bologna-bergen2005.no

Eine gründliche Information sowie weitere Links bietet der entsprechende Artikel der Wikipedia.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 
Während einer schulischen Berufsausbildung, eines Studiums oder verschiedener Formen schulischer Bildung und Berufsbildung ist eine finanzielle Förderung nach dem BAföG möglich. Es kommt nicht in Betracht bei einer betrieblichen Berufsausbildung (Duales System); ebenso wenig bei einer Umschulung oder beruflichen Fortbildung (hier gilt das à SGB III mit seinen spezifischen Möglichkeiten zur finanziellen Förderung). Auf die individuelle Studienfinanzierung besteht nach den Bestimmungen des BaföG ein Rechtsanspruch. BAföG ist kein Stipendium; es soll vielmehr das Studium für diejenigen möglich machen, die wegen nicht ausreichenden Einkommens dieses nicht finanzieren können. Entscheidend dafür, ob Sie Mittel nach BAföG erhalten, ist also die Höhe des Einkommens (das eigene, das der Eltern oder das des Ehepartners). Je nach Höhe des Einkommensanteils, der zur Studienfinanzierung zumutbar ist, wird BAföG in voller Höhe oder auch nur zu Teilen gewährt. Sie erhalten Bafög zur Hälfte als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen, und zur anderen Hälfte als unverzinstes Darlehen.

Internet: www.bmbf.de      Artikel in Wikipedia
 

BvB
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. SGB III nach dem Neuen Fachkonzept (NFK) der Bundesagentur für Arbeit  haben 2005 die bisherigen Grundausbildungslehrgänge (GAL) und Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE) für benachteiligte Jugendliche abgelöst und die bisherigen Maßnahmen in einer einheitlichen Form zusammengefasst. Ziel ist hier speziell das Erreichen von Ausbildungs- bzw. Berufs- und Berufswahlreife sowie das Einmünden in ein Ausbildungs- oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wichtige Neuerung ist die Einführung des Bildungsbegleiters, der kontinuierlicher Ansprechpartner für den Jugendlichen bleibt, unabhängig davon, in welcher Phase und an welchem Ort er sich grade befindet.


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Fachkompetenzen
Fachkompetenzen umfassen die berufsfachlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur selbständigen Planung, Durchführung und Ergebniskontrolle von Arbeitsaufgaben in einem Berufsfeld benötigt werden.

Fähigkeiten 
Fähigkeiten sind die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zu Erfüllung bestimmter Arbeitsleistungen. Hierzu gehören je nach Arbeitstätigkeit u.a.: körperliche Eignung und Geschicklichkeit, Denkfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Ausdrucksvermögen, Einfallsreichtum, Beobachtungsgabe usw.

FbW
Abkürzung für „Förderung der beruflichen Weiterbildung“: ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, das von der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt wird. Seit Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" am 01. Januar 2003 stark rückläufig.

Fertigkeiten
Fertigkeiten bezeichnen das Können, das durch Einüben entsteht, wie z.B. Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten, aber auch manuelle Fertigkeiten, wie z.B. der geschickte Umgang mit Werkzeugen oder einem Musikinstrument.

Fortbildung 
Berufliche Fortbildung i.S. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) (s.a. Weiterbildung) soll dazu dienen, berufliche Qualifikationen zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder beruflich aufzusteigen (Aufstiegsfortbildung

Fortbildungsordnung
Als Grundlage für eine geordnete und bundeseinheitliche berufliche Fortbildung kann der Bundesminister für Bildung und Forschung (BMBF) im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Fachministerien und nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) durch Rechtsverordnung Inhalte, das Ziel, die Prüfungsanforderungen, die Durchführung der Prüfung sowie die Zulassungsvoraussetzungen und die Bezeichnung des Abschlusses bestimmen (§ 46 Abs. 2 BBiG / § 42 Abs. 2 HwO). 

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Handlungskompetenz 
Die Handlungskompetenz umfasst alle Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die für ein selbstbestimmtes Handeln in wechselnden Situationen erforderlich sind, hierzu zählt insbesondere auch die Sozialkompetenz. Zur Handlungskompetenz gehören auch die Gestaltungs- und Prozesskompetenz.

Hartz-Gesetze
Die vier so genannten Hartz-Gesetze stehen für mehr als nur eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Sie haben wie kaum ein anderes Reformprojekt die Gesellschaft gespalten. Die einen begrüßen die Reformpakete als längst überfälligen Durchbruch zu einer lange Zeit blockiert erscheinenden Reformpolitik. Andere sehen in ihnen den Beginn vom Ende des Sozialstaates.

Mit Jahresbeginn 2003 sind die beiden ersten Hartz-Gesetze in Kraft getreten, Hartz III folgte zum Jahresbeginn 2004 und Hartz IV ein Jahr später. Mit diesen Gesetzen sind nicht nur bestehende arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Regelungen und institutionelle Strukturen einschneidend modifiziert sowie gänzlich neue Instrumente eingeführt worden. Sie haben auch das bereits mit dem 2001 verabschiedeten Job-AQTIV-Gesetz eingeschlagene Konzept der "Aktivierenden Arbeitsmarktpolitik" fortgeführt. Mehr Eigenverantwortung der Arbeitsuchenden soll damit erreicht werden. Weiter in den Hintergrund gerät der bei Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) im Jahre 1969 verankerte Grundgedanke der aktiven und präventiven Arbeitsmarktpolitik.

Hochschulrahmengesetz (HRG) 
Das HRG enthält Rahmenvorschriften und allgemeine Grundsätze für das Hochschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Regelungsgegenstände sind unter anderem die Aufgaben der Hochschulen (unter anderem Studium und Lehre, Forschung), die Zulassung zum Studium, die Mitglieder der Hochschule, die Organisation und Verwaltung der Hochschule. Auf der Grundlage und im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes haben die einzelnen Bundesländer ihre Landeshochschulgesetze erlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen (Fach-)Hochschulen. 

Hochschulzugangsberechtigung 
Die Möglichkeit, auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife ein einschlägiges oder z.T. auch berufsfremdes Hochschulstudium aufnehmen zu können, ist in jedem Bundesland möglich. Auch wenn die entsprechenden Regelungen dazu unterschiedlich gestaltet sind, ist diese Möglichkeit für beruflich Qualifizierte als vertikale Weiterbildung im Hochschulbereich zu verstehen. Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Internetseite der HFH – Hamburger Fern-Hochschule.

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Kammerregelung 
Bei "Kammerregelungen" kann die „zuständige Stelle“ zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben wurden, entsprechende Prüfungen durchführen. Die zuständige Stelle regelt Inhalte, Ziel, Anforderungen und das Verfahren der Prüfung sowie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung und richtet Prüfungsausschüsse ein (§ 46 Abs. 1 BBiG / § 42 Abs. 1 HwO). 

Kenntnisse
Kenntnisse sind das über Sachverhalte und soziale Zusammenhänge erworbenes Wissen.

Kompetenzen
(lateinisch: Eignung, Zuständigkeit) Kompetenzen umfassen die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse die notwendig sind, um bestimmten Arbeits- und Leistungsanforderungen zu genügen. Dabei kann unterschieden werden zwischen Sachkompetenz, Sozialkompetenz und Methoden-Kompetenz.

Kompetenzbilanz
Die Kompetenzbilanz ist das Ergebnis der Bewertung Ihres Kompetenzprofils durch Sie selbst und andere (Zeugnisse usw.) im Hinblick auf bestimmte berufliche Ziele oder Wünsche. Sie dient auch zur Bestimmung Ihrer konkreten Weiterbildungsmöglichkeiten.

Kompetenzentwicklung
Kompetenzen werden nicht nur in der Schule, in der Berufsausbildung und in der Arbeitstätigkeit erworben, sondern auch in außerberuflichen Lebens- und Arbeitszusammenhängen wie Familie, Vereinen, Gewerkschaften usw. 

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Lernorte 
Für den Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung treten neben den Lernort Betrieb weitere Lernorte, vor allem Weiterbildungsanbieter in privater (freier) oder öffentlicher Trägerschaft (s.a. Anbieter) sowie Schulen auf. 

Meister-BAföG 
Siehe Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Methodenkompetenz
Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die notwendig sind, Problemlösungen selbständig und ergebnisorientiert zu bearbeiten. Hierzu gehören insbesondere die Fähigkeiten zum Umgang mit Informationen, die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen, die Fähigkeit zum systematischen und vernetzten Denken ferner die Beherrschung von Lerntechniken, Arbeitstechniken und Präsentationstechniken. 

Nachqualifizierung 
Nach dem Berufsbildungsgesetz und nach der Handwerksordnung besteht die Möglichkeit, über eine Externenprüfung einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuholen. Auskünfte erteilen die Gewerkschaften und die Kammern (s. auch Aufstiegsfortbildung)

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Orientierungskompetenzen
Die Festlegung einer gezielten Handlungsstrategie für den zukünftigen Berufsweg setzt Orientierungskompetenzen voraus. Diese umfassen u.a. folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:

  • die Kenntnis der Nachfrageentwicklung auf dem Arbeitsmarkt,

  • die Fähigkeit, formgerechte Bewerbungen schreiben und sich selbst in Vorstellungsgesprächen gut präsentieren zu können,

  • die Fähigkeit und Bereitschaft, sich bedarfsgerecht weiterzubilden.

Personal-Service-Agentur (PSA)
Personal-Service-Agenturen stellen Arbeitslose ein und verleihen sie an Unternehmen. Im Unterschied zu Zeitarbeitsfirmen allerdings mit dem Ziel, die Arbeitslosen in ein langfristiges Arbeitsverhältnis zu vermitteln. PSAs können sowohl von Privatunternehmen als auch vom Arbeitsamt betrieben werden.

Qualifikationen
Qualifikationen sind ein anderer Begriff für Kompetenzen. Als Qualifikationen werden allgemein auch Kompetenzen bezeichnet, die für den betrieblichen und beruflichen Verwertungszusammenhang von besonderer Bedeutung sind. In diesem Sinne ist der Zuschnitt der persönlichen, beruflichen Qualifikationen
ausschlaggebend für die Chancen des Einzelnen am Arbeitsmarkt.

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Qualitätsmanagement 
Mit Qualitätsmanagement gewährleisten Weiterbildungsanbieter, dass sie die Ziele der von ihnen angebotenen und durchgeführten Lehrgänge, Seminare, Kurse und Veranstaltungen im Hinblick auf ihr Erreichen überprüfen und laufend an der Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen arbeiten. Teilnehmern und Nutzern von Weiterbildung wird dadurch signalisiert, dass definierte Qualitätsstandards, zum Beispiel bei der Ausstattung der Einrichtung oder der Qualifikation von Lehrkräften eingehalten werden.

Von den Anbietern werden - je nach Kundenanforderungen - unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme angewendet; die wichtigsten sind:

  • Zertifikate nach dem internationalen Normenkomplex DIN EN ISO 9000ff. Geprüft wird nicht die Qualität eines Produkts, sondern das Verfahren zur Sicherung einer vom Anbieter definierten Qualität.

  • BQM: der vom BBB entwickelte Qualitätsstandard überträgt die Anforderungen der ISO-Normen auf Bildung und Weiterbildung. Bildungsträger mit dem BQM-Zertifikat erfüllen die Anforderungen, die Bildungsträger im Bereich FbW (Bildungsgutschein) erfüllen müssen.   

  • Gütesiegel von Gütesiegelvereinigungen bzw. Qualitätsringen: Als Mitglieder von Gütesiegelvereinigungen oder Qualitätsringen verpflichten sich die Anbieter, definierte Qualitätsstandards für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen einzuhalten. Im Allgemeinen findet keine externe Kontrolle statt, ob die Qualitätsstandards tatsächlich in der täglichen Praxis angewendet werden.

  • Qualitätspreise: Ziel von Qualitätspreisen ist es, im Vergleich mit anderen Anbietern Bestleistungen im Hinblick auf die angestrebte Qualität zu erreichen. Die bekanntesten Preise sind der Malcom Baldridge National Quality Award (MBNQA) und der von der European Foundation for Quality Management (EFQM) weiterentwickelte und an europäische Verhältnisse angepasste europäische Qualitätspreis (EQA).

Eine Qualitätsprüfung kann im Rahmen der vom Arbeitsamt geförderten Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung erfolgen. Das Arbeitsamt kann insbesondere von dem Träger der Maßnahme oder den Teilnehmern Auskunft über den Verlauf der Maßnahme und den Eingliederungserfolg verlangen und die Einhaltung der Voraussetzungen, die für die Anerkennung der Maßnahme für die Weiterbildungsförderung erfüllt sein müssen, durch Einsicht in alle die Maßnahme betreffenden Unterlagen des Trägers prüfen. (Vgl. §§ 84, 85, 93 SGB III). 

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Sozialgesetzbuch (SGB)
Das SGB fasst das gesamte in Deutschland geltende Sozialrecht in einem Gesetzbuch zusammen. Es ist in zehn Teile (Bücher) gegliedert:
SGB I: Allgemeiner Teil (sozialrechtliche Grundpositionen, Leitideen der einzelnen Leistungsbereiche). SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende. SGB III: Arbeitsförderung. SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung. SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung. SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung. SGB VII: Wohngeld. SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe. SGB IX: Sozialhilfe. SGB X: Verwaltungsverfahren, Sozialdatenschutz, Zusammenarbeit der Leistungsträger.

Sozialgesetzbuch - SGB II
Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. 
Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Sozialgesetzbuch - SGB III
Das SGB III trat am 1. Januar 1998 in Kraft und löste damit zugleich das bis dahin geltende Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab. Das Gesetz umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, einschließlich der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. 
Das Arbeitsamt fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Personen, die keinen Berufsabschluss besitzen. Inwieweit eine Maßnahme durch das SGB III förderungswürdig ist, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater klären. 

Sozialkompetenzen 
Sozialkompetenzen umfassen die Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die notwendig sind, um in gesellschaftlichen und politischen Bereichen urteils- und handlungsfähig zu sein, wie z.B. Kommunikationsfähigkeit, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit usw.

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Überbetriebliche Maßnahmen 
Kleine und mittelgroße Betriebe des Handwerks und der Industrie sind durch technische und ökonomische Veränderungen nicht immer in der Lage, alle Inhalte einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu vermitteln. Dafür sind - in der Regel in Trägerschaft der zuständigen Stellen oder von (Bildungs-) Gesellschaften - überbetriebliche Werkstätten und Bildungseinrichtungen geschaffen worden, in denen unter anderem Maßnahmen der Umschulung, der Fortbildung und der Meistervorbereitung durchgeführt werden. 

Umschulung 
Berufliche Umschulung soll dazu dienen, Erwerbstätige, die ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssen oder wollen, auf eine neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Darüber hinaus dient Umschulung dazu, Arbeitslosen eine Grundlage zu liefern, um wieder in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt zu werden. Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen. Umschulungen enden in der Regel mit dem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (vgl. hierzu das Verzeichnis "Die anerkannten Ausbildungsberufe", hg. vom Bundesinstitut für Berufsbildung). Die Bundesanstalt für Arbeit fördert entsprechende Maßnahmen (berufliche Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf) auf der Grundlage des SGB III.

Artikel in der Wikipedia

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Vermittlungsgutschein
Der Vermittlungsgutschein ist im SGB III § 421g geregelt: "Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird oder wurde, haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
...
Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers, der den Arbeitnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat, nach Maßgabe der Bestimmungen (§ 421g SGB III) zu erfüllen. Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten.
...
Der Vermittlungsgutschein, einschließlich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wird in Höhe von 2000 Euro ausgestellt. Die Vergütung wird in Höhe von 1000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Die Leistung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt.

Verzeichnis "Die anerkannten Ausbildungsberufe mit Verzeichnis der zuständigen Stellen" 
Das Verzeichnis "Die anerkannten Ausbildungsberufe" enthält neben allen anerkannten Ausbildungsberufen weitere Regelungen für die Berufsbildung (vergleichbare betriebliche Ausbildungsgänge außerhalb des Geltungsbereiches des BBiG; bundesrechtliche und landesrechtliche Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen; Regelungen der zuständigen Stellen für die Berufsausbildung Behinderter), ein Verzeichnis von Regelungen für die berufliche Weiterbildung und Umschulung sowie ein Verzeichnis der zuständigen Stellen. Das Verzeichnis wird jährlich vom BIBB herausgegeben und kann über den Bertelsmann-Verlag, Bielefeld bezogen werden. 

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Weiterbildung 
Weiterbildung wird oft als vierte Säule des Bildungssystems (neben Schulen, Betrieben, Hochschulen) bezeichnet. Sie stellt die Fortsetzung oder die Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und zwischenzeitlicher Berufstätigkeit dar. Es wird zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung unterschieden (zur allgemeinen Weiterbildung vgl. "Checkliste für Weiterbildungsinteressierte" des DIE im Literaturverzeichnis). Zur beruflichen Weiterbildung gehören in erster Linie die berufliche Fortbildung (Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung) sowie die berufliche Umschulung entweder in anerkannte Ausbildungsberufe oder in eine Erwerbstätigkeit.

Artikel in der Wikipedia

 

Weiterbildungsträger/Anbieter
Weiterbildungsanbieter sind Gesellschaften oder Institutionen in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Sie tragen die Verantwortung für Ablauf, Inhalte und Durchführung einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Transfer-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften können bei Personalabbau im Rahmen von Sozialplänen die Aufgabe, die Vermittlung in eine neue Beschäftigung in Verbindung mit bedarfsgerechter Weiterbildung sicherstellen. Arbeitslosigkeit soll dadurch vermieden werden. Positive Beispiele hierfür gibt es im Bergbau und in der Stahlindustrie. 

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Zeugnisse
Im dualen Berufbildungssystem werden Zeugnisse in aller Regel von den Kammern (Prüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer usw.) und bei der vollzeitschulischen Berufsausbildung etwa im Sozial- und Gesundheitswesen von öffentlich-rechtlichen Bildungseinrichtungen vergeben. Genaue Auskunft hierzu erteilt das jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebene Verzeichnis "Die anerkannten Ausbildungsberufe mit Verzeichnis der zuständigen Stellen", das über den Bertelsmann-Verlag in Bielefeld bezogen werden kann.

Zuständige Stelle 
Die zuständigen Stellen (Verzeichnis "Die anerkannten Ausbildungsberufe") haben zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Berufsbildung. Bei beruflicher Weiterbildung gehört hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Zuständige Stellen sind:

  • die Handwerkskammern für die berufliche Bildung in Handwerksbetrieben,

  • die Industrie- und Handelskammern für die Berufsbildung in anderen Gewerbebetrieben,

  • die zuständigen Stellen für Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft - (zum Beispiel Landwirtschaftskammern),

  • die Kammern für die Freien Berufe,

  • im öffentlichen Dienst die von den jeweils zuständigen Behörden bestimmten Dienststellen.

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