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DAA-Stiftung Bildung und
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P. Rother letzte Aktualisierung: 12.03.2012
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Abschlussbericht der Expertenkommisssion "Finanzierung Lebenslangen Lernens" Zusammenfassung Die Kommission befasst sich umfassend mit der gegenwärtigen Situation Lebenslangen Lernens in Deutschland und ausgesuchten Ländern der Europäischen Union. Im Anschluss gibt sie ausführliche Empfehlungen für die unterschiedlichen Bereiche der Weiterbildung. Zur Finanzierung schlägt die Kommission unter anderem vor: Finanzielle Grundlagen Lebenslangen Lernens sichern Die Kommission strebt langfristig eine Neuordnung der Förderung des Lebenslangen Lernens an. Ziel ist ein einheitliches Bildungsförderungsgesetz, in dem alle Leistungen der Förderung erwachsener Lerner (mit Ausnahme derer nach dem SGB III) zusammengefasst werden. Mehrheitlich empfiehlt die Kommission, die bisher an die Eltern gezahlten Bildungstransfers in Form eines Bildungsgeldes direkt an die Lerner auszuzahlen. Vor allem das Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen soll durch ein gestuftes System von Zuschüssen oder Darlehen gefördert werden. Die Empfehlung ist mit Blick auf die Finanzierungssituation der öffentlichen Haushalte so konzipiert, dass sie stufenweise realisiert werden kann. Die Kommission empfiehlt wegen der Dringlichkeit der Neuordnung der Finanzierung des Lebensunterhalts erwachsener Lerner in einem ersten Schritt, Maßnahmekosten und Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit geringem Einkommen und Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen zu fördern. Die Leistungen für erwachsene Lerner werden in einem Erwachsenbildungsförderungsgesetz (EBifG) zusammengefasst, in das auch das AFBG integriert wird. Für Bildungsmaßnahmen nach dem Erwachsenbildungsförderungsgesetz sollen Beschäftigte mit einem Rückkehrrecht unter Berücksichtigung betrieblicher Belange freigestellt werden können. Bildungssparen fördern Die Kommission schlägt vor, die staatliche Förderung im Vermögensbildungsgesetz um die Möglichkeit zu erweitern, auch Bildungssparen staatlich zu fördern. Für bisher bildungsferne Personengruppen mit geringem Einkommen sollen damit besondere Anreize gesetzt werden, einen Teil ihres Einkommens in Lebenslanges Lernen zu investieren.
Lebenslanges Lernen in Unternehmen Es ist nicht originäre Aufgabe des Staates, betriebliche Weiterbildung zu finanzieren. Der Staat kann allerdings die Rahmenbedingungen für Initiativen verbessern, Vorreitermodelle fördern, um die Lernkosten der Unternehmen zu reduzieren und gezielt eingreifen, wo der Markt versagt.
Lebenslanges Lernen nach dem SGB III Die Kommission empfiehlt eine flexiblere Förderung an- und ungelernter Beschäftigter. So sollen nicht nur Maßnahmen gefördert werden, die mit einem Berufsabschluss enden, sondern auch anerkannte Module, die zu solchen Abschlüssen hinführen können. Es werden weiterhin empfohlen:
Allgemeines, politisches und kulturelles Lernen Bundesländer und Kommunen sollen weiterhin die Aufgabe der Gewährleistung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Angeboten allgemeiner, politischer und kultureller Weiterbildung haben. Dabei sollen nach Vorstellung der Kommission nur solche Angebote öffentlich gefördert werden, die im öffentlichen oder in einem besonderen öffentlichen Interesse liegen. Die Mehrheit der Kommission regt an, dass sich Länder und Kommunen auf einen bestimmten Prozentsatz ihres Haushalts festlegen, der jährlich für die Förderung der allgemeinen, politischen und kulturellen Weiterbildung zur Verfügung steht. Mit der Garantie einer flächendeckenden Grundversorgung wird auch die Infrastruktur für das Nachholen von Schulabschlüssen, für die Sprach- und Integrationsförderung von Zuwanderern und für die Förderung des Erwerbs von internationaler Kompetenz (z.B. Sprach- und kulturelle Kompetenz) bei Deutschen bereitgestellt. Durch Maßnahmen der Qualitätssicherung sollen Effizienz und Qualität der Angebote verbessert werden. Bericht downloaden (PDF, 2239 KB)
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