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P. Rother

letzte Aktualisierung:

24.01.2012

 

 

 

 

Verbesserungen beim "Meister-BAföG"

Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) hat die parlamentarischen Hürden genommen

Nach dem Bundestag hat Anfang März auch der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) zugestimmt und damit den Weg für deutliche Verbesserungen des AFBG freigemacht. Mit der AFBG-Novelle werden in den nächsten vier Jahren etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investiert. Der Bund trägt hiervon etwa 212 Millionen Euro, die Länder rund 60 Millionen Euro.

Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor: So wird künftig nicht mehr nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem wird eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent. Damit soll die Motivation, eine Fortbildung erfolgreich abzuschließen, erhöht werden.

Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben.

Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden fortan noch stärker honoriert.

Aufstiegsfortbildungen in den Pflegeberufen und der Altenpflege werden künftig auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, förderfähig sein, um dem wachsenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich Rechnung zu tragen. Auch Aufstiegsfortbildungen für Erzieher/innen werden nach dem AFBG gefördert.

Weitere Informationen hält das BMBF bereit unter: www.meister-bafoeg.info