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DAA-Stiftung Bildung und
Beruf:
P. Rother letzte Aktualisierung: 24.01.2012
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Weiterbildung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen! Am 22. Januar 2009 hat der Bundestag weitere Branchen, darunter auch die durch das SGB II und III geförderte berufliche Aus- und Weiterbildung, neu ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Am 13. Februar hat der Bundesrat zugestimmt und so den Weg für die Einführung von Mindestlöhnen in diesen Branchen frei gemacht. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den zwischen der Zweckgemeinschaft des BBB sowie ver.di und der GEW ausgehandelten Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Damit sind die beteiligten Sozialpartner bei ihrem Bemühen um Qualität und gegen wettbewerbsschädlichen und sozialstaatswidrigen Dumpingwettbewerb einen wichtigen Schritt vorangekommen. Allerdings erfordert die Umsetzung der vereinbarten Mindeststandards noch erhebliche Anstrengungen. So ist auf dem Weg zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung zunächst ein Antrag der Tarifvertragsparteien an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erforderlich. Der Tarifausschuss hat dann drei Monate Zeit, hierüber zu befinden, bevor der Arbeitsminister wieder tätig werden kann.
Als erste Konsequenz hat aber bereits die Bundesagentur für Arbeit Bietern empfohlen, vor der Angebotsabgabe bei ihrer Preiskalkulation zu berücksichtigen, dass im Rahmen einer späteren Leistungserbringung voraussichtlich der tariflich festgelegte Mindestlohn für Auftraggeber gelten wird. Wörtlich heißt es u. a. in dem Papier der BA: „Nach Maßgabe des mit der Neuregelung verfolgten politischen Willens legt die BA Wert auf eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten in den Maßnahmen.“ Das ist bereits ein großer Erfolg, der nicht zuletzt auch auf dem Durchhaltevermögen der Verhandlungsführer der Sozialpartner, die diesen Tarifvertrag ausgehandelt und vereinbart haben, basiert. |