FAQ

Häufig an uns gerichtete Fragen und die entsprechenden Antworten:

Eine Übersicht befindet sich auf dieser Seite unter „Der Stiftungsverbund“.

Bitte besuchen Sie hierfür die individuellen Internetauftritte der Unternehmen, dort finden Sie jeweils übersichtliche Darstellungen des Angebotsspektrums im Detail.

Die Förderung ist auf die entsprechenden Programme begrenzt. Die DAA-Stiftung kann nur auf der Grundlage bestehender Richtlinien Förderungen aussprechen.

Grundsätzlich steht die Seminarteilnahme allen Beschäftigten der Beteiligungsunternehmen im DAA-Stiftungsverbund offen, sofern die jeweiligen fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Es dürfen auch Honorarkräfte der Beteiligungsunternehmen teilnehmen, jedoch haben festangestellte Mitarbeiter*innen Vorrang. Das Programm der ZMF ist zudem auch für Mitarbeiter*innen von ver.di geöffnet.

Eine direkte Anmeldung ist nicht möglich. Im Stiftungsverbund gelten jeweils unternehmensspezifische Anmeldeverfahren – bitte richten Sie sich hierzu an Ihre*n Arbeitgeber*in oder den Betriebsrat.

Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgter Seminarteilnahme eine Teilnahmebescheinigung.