Berufsbegleitende Weiterbildung

Arbeitssituation Schreibtisch

Auf der Grundlage der Betriebsvereinbarung zur berufsbegleitenden Weiterbildung unterstützt die DAA-Stiftung die Unternehmen und Mitarbeiter*innen im Stiftungsverbund durch die Refinanzierung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen. Das Förderprogramm dient somit zur Weiterentwicklung von Wissen und Kompetenzen in den Beteiligungsunternehmen sowie Sicherung der Qualität unserer Bildungsangebote. Gleichzeitig trägt es den Qualifizierungsinteressen der Beschäftigten Rechnung und stärkt die Mitarbeiterbindung und -identifikation. Durch die Förderung sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden, individuelle Qualifikationen zu erweitern, um hierdurch zur Erhöhung der Wettbewerbs- und Innovationfähigkeit der Unternehmen sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Kolleg*innen beizutragen.

Weitere Informationen hinsichtlich der Förderbedingungen, der Antragstellung und des Förderablaufs finden Sie in der Betriebsvereinbarung zur berufsbegleitenden Weiterbildung sowie im ergänzend zur Verfügung gestellten Merkblatt. Die Antragstellung erfolgt über das verbindlich zu verwendende Antragsformular.

Merkblatt für Antragsteller*innen

Antragsformular

Förderbedingungen und Antragstellung


Auf Antrag können Mitarbeiter*innen gefördert werden, sofern seit mindestens zwei Jahren ein sozialversicherungspflichtiges und unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem gemeinnützigen Unternehmen im DAA-Stiftungsverbund besteht.

Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Geschäftsführung bzw. DAA-Zweigstellenleitung und setzt deren Zustimmung voraus.

Dem Antrag ist ein individuelles Motivationsschreiben beizufügen, in dem Bezug der angestrebten Weiterbildung zur (weiteren) beruflichen Entwicklung erläutert und ggf. die Wahl des Bildungsträgers begründet wird. Ist die Weiterbildung nicht im Angebotsportfolio der Unternehmen im Stiftungsverbund enthalten, so können im Ausnahmefall Maßnahmen externer Weiterbildungsanbieter gefördert werden. Hierbei muss es sich in der Regel jedoch um gemeinnützige oder staatliche Bildungseinrichtungen handeln.

Der maximale monatliche Betrag der Förderung durch die Stiftung beträgt 300 Euro. Im Falle von Weiterbildungsmaßnahmen bei Unternehmen innerhalb des Stiftungsverbundes gilt eine Förderhöchstdauer von 48 Monaten. Für Förderungen bei Trägern außerhalb des Stiftungsverbundes beträgt die Förderhöchstdauer 18 Monate und die maximale Fördersumme 5.400 Euro (zzgl. etwaiger Prüfungsgebühren).