Schulgeldförderung für Ausbildungen im DAA-Stiftungsverbund

Auf einen Blick

  • Zuschuss von bis zu 150 Euro monatlich 

  • Für Schüler*innen im DAA-Stiftungsverbund 

  • Förderung bei nachgewiesener finanzieller Härte 

  • Antragstellung über die jeweilige Schule nach Beratungsgespräch an der Schule 

Förderbedingungen und Antragstellung

In begründeten sozialen Härtefällen kann ein Zuschuss zum Schulgeld von bis zu einer Höhe von 150,00 Euro gewährt werden. 

Förderfähig sind Schüler*innen, die eine gebührenpflichtige Ersatz- oder Ergänzungsschule oder eine vergleichbare Ausbildungseinrichtung besuchen, die von einem Unternehmen im DAA-Stiftungsverbund betrieben wird. Hierzu zählen beispielsweise Schulen des IWK, der GGSD und der DAA. 

Für die Antragstellung ist nachzuweisen, dass die Zahlung des Schulgelds die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Daher sind Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen beim Schulträger und der DAA-Stiftung einzureichen. Je nach persönlicher Situation können auch Angaben zum Einkommen der Eltern und/oder der/des Ehepartner*in erforderlich sein. 

Dem Antrag ist ein individuelles Anschreiben beizufügen, in dem die Motivation zur Ausbildung sowie die finanzielle Situation in eigenen Worten beschrieben werden. 

Vor der Antragstellung findet ein Beratungsgespräch bei der jeweiligen Schule oder Ausbildungseinrichtung statt. Die Einrichtung erstellt anschließend eine Stellungnahme und leitet sie zusammen mit dem Antrag an die DAA-Stiftung weiter. 

Antragstellung

Bitte beachten Sie bei der Beantragung eines Zuschusses zu den Schüler*innenbeiträgen durch die DAA-Stiftung unbedingt das hier verfügbare Merkblatt, das auch Informationen zu unserem Umgang mit dem Datenschutz enthält, und verwenden Sie das hier bereitgestellte verbindliche Antragsformular. 

Merkblatt für Antragsteller*innen

Antragsformular

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