Bundeshaushalt 2027: Kontinuität bei der Arbeitsmarktintegration, Kürzungen bei Sprachkursen
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht für die Arbeitsmarktintegration überwiegend konstante Ansätze vor. Gleichzeitig sind bei den Sprach- und Integrationskursen sowie einzelnen Programmen zur Integration von Zugewanderten geringere Mittel eingeplant.
Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2027 setzt die Bundesregierung bei der Arbeitsmarktintegration weitgehend auf Kontinuität. Für Bildungsträger ergibt sich ein gemischtes Bild: Die Mittel für zentrale Förderinstrumente bleiben stabil, bei Sprach- und Integrationskursen sind dagegen Kürzungen vorgesehen
Unverändert sollen die Jobcenter im kommenden Jahr 4,7 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten. Auch die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung bleiben mit 5,25 Milliarden Euro auf dem bisherigen Niveau.
Für Bildungsträger bedeutet die konstante Ausstattung des Eingliederungshaushalts allerdings nicht automatisch mehr Planungssicherheit. Strukturelle Probleme bleiben bestehen: Die Deckungsfähigkeit innerhalb des SGB-II-Haushalts ermöglicht weiterhin die Umschichtung von Mitteln aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel, wodurch die tatsächlich für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen verfügbaren Mittel sinken könnten.
Besonders kritisch sind die vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Sprachförderung. Die Mittel für Berufssprachkurse sollen von 450 Mio. Euro im Jahr 2026 auf 400 Mio. Euro im Jahr 2027 sinken. Noch gravierender ist die Entwicklung bei den Integrationskursen: Hier reduziert sich der Ansatz von 1,06 Mrd. Euro auf 590 Mio. Euro. Auch die Mittel für die berufliche Integration und Beratung von Zugewanderten werden von 60,2 Mio. Euro auf 55,4 Mio. Euro abgesenkt.
Der parlamentarische Zeitplan sieht die erste Lesung des Haushalts im Bundestag in der Woche vom 7. bis 11. September 2026 vor. Die zweite und dritte Lesung sind für die Woche vom 23. bis 27. November geplant. Die abschließende Befassung im Bundesrat soll am 18. Dezember 2026 erfolgen. Bis dahin sind noch Änderungen am Haushaltsentwurf möglich.