Wechsel im Kuratorium

Am 21. Juni 2024 verabschiedeten wir uns von Gabriele Platscher und Werner Filipowski. Ihre Nachfolge im Kuratorium der DAA-Stiftung treten Paula Gottschalg und Olaf Harms an.

Gabriele Platscher und Werner Filipowski

 

Das Kuratorium besteht aus neun Personen. Die Kuratoriumsmitglieder werden auf der Grundlage von Benennungen des Gewerkschaftsrates, des Bundesvorstandes und des Beirates der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom Stiftungsvorstand vorgeschlagen. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen bzw. gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Kuratoriums gehören die Beratung des Vorstandes, die Überwachung von dessen Geschäftsführung und die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes. Das Kuratorium kann zudem auch den Stiftungszweck und die Stiftungssatzung ändern oder erweitern sowie Vorstandsmitglieder berufen und abberufen.

 

ZUM SELBEN THEMA

Fachtagung „Das BVerfG-Urteil zur Suizidhilfe (5 Jahre danach)

Die Fachtagung der GGSD Hospiz Akademie brachte wertvolle Einsichten zutage, insbesondere, was den aktuellen Umgang von Ärzte*innen, Pfleger*innen und Hospizbegleiter*innen mit dem Thema betrifft. Die Fachtagung gab Orientierung und Handlungssicherheit – sowohl rechtlich, ethisch als auch praktisch.