Das Kuratorium besteht aus neun Personen. Die Kuratoriumsmitglieder werden auf der Grundlage von Benennungen des Gewerkschaftsrates, des Bundesvorstandes und des Beirates der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom Stiftungsvorstand vorgeschlagen. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen bzw. gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Kuratoriums gehören die Beratung des Vorstandes, die Überwachung von dessen Geschäftsführung und die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes. Das Kuratorium kann zudem auch den Stiftungszweck und die Stiftungssatzung ändern oder erweitern sowie Vorstandsmitglieder berufen und abberufen.