Das Pflegestudiumstärkungsgesetz kommt

Am 24. November hat der Bundesrat das im Oktober vom Bundestag verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz angenommen. Damit sind die rechtlichen Grundlagen für die weitere Professionsentwicklung in den Pflege- und Therapieberufen gelegt worden.

medizinisce Studierende in der Universität

Neben anderen Aspekten (z.B. zur Erleichterung der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse) sind folgende Punkte Bestandteil des umfangreichen Reform-Paketes:

  1. Das grundständige Pflegestudium ist ab 2024 vergütungsfähig, wodurch die Attraktivität für den Pflegeberuf wesentlich gesteigert wird. Auch Personen, die aktuell bereits einen primärqualifizierenden Studiengang absolvieren, sollen für die verbleibende Studienzeit eine Vergütung erhalten.
  2. Zu diesem Zweck wird die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert. Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet (Ausbildungsvertrag mit dem Träger des praktischen Ausbildungsteils).
  3. Die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten für Pflegende soll für drei Handlungsfelder (Demenz, Diabetes, chronische Wunden) im Rahmen des Studiums ermöglicht werden. In einem weiteren Schritt kann auch auf Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifizierung die Heilkunde in den genannten Handlungsfeldern übertragen werden.
  4. Es wird die Grundlage für die dauerhafte Teil-Akademisierung in den Therapieberufen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie gelegt. Die Länder können nun bestimmen, dass die Ausbildung auch an Hochschulen stattfindet, damit werden die hochschulischen Ausbildungsstrukturen (bisher Modellstudiengänge) verstetigt und voraussichtlich ausgebaut.

Der Gesetzesbeschluss findet sich unter diesem Link auf der Seite des Bundestags. Welche Auswirkungen diese vier Punkte auf die Ausbildung in den Gesundheitsberufen letztendlich haben werden, ist noch nicht abzusehen. Nun stellen sich die Fragen, ob neue Zielgruppen erreicht werden, die Studierendenzahlen steigen werden und auch, ob im Anschluss an dieses Gesetz auch eine Vergütung der primärqualifizierenden Studiengänge in den Therapieberufen angestrebt wird. Es ist zu hoffen, dass das Pflegestudiumstärkungsgesetz zur weiteren Stärkung der Attraktivität einer Ausbildung in den Gesundheitsberufen, zur Linderung des Fachkräftemangels und zur Qualität der Versorgung beiträgt.

 

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