Verband GeBEGS bezieht Stellung zum Pflegekompetenzgesetz

Der von Unternehmen aus dem DAA-Stiftungsverbund gegründete Verband GeBEGS e.V. befasst sich im neusten Beitrag mit dem im Dezember veröffentlichten Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums zum Pflegekompetenzgesetz und prognostiziert einen Systemwechsel in der Pflege.

gefüllter Vorlesungssaal mit Dozentin im Vordergrund

Mit dem in Kraft getretenen Pflegestudiumstärkungsgesetz und dem zukünftigen Pflegekompetenzgesetz soll nun auch eine Art „Akademisierungs-Turbo“ gezündet werden, der grundständigen Bachelor- und besonders den Master-Absolvent*innen noch weitergehende Befähigungen und Befugnisse geben soll. Damit sind nun die Hochschulen in der Pflicht, in naher Zeit entsprechende Studiengänge zu konzipieren, zu akkreditieren und Netzwerke mit geeigneten Praxisträgern zu knüpfen. Wie schnell ein flächendeckender Aufbau der Studiengänge gelingen wird, bleibt abzuwarten. Zentrales Element ist auch hier die Übertragung der Heilkunde und die Möglichkeit, Therapien und Hilfsmittel zu verordnen. Im Speziellen wird in den Eckpunkten der Master-Abschluss „Advanced Practice Nurse“ (APN) mit dem Schwerpunkt „Community Health Nurse“ (CHN) genannt, womit auch eine Kompetenzübertragung hin zur Pflege erfolgen und dem weiter fortschreitenden Ärztemangel Rechnung getragen werden soll. Vieles deutet darauf hin, dass diese akademisierten Pflegekräfte besonders in Gesundheitskiosken und Level-1i-Kliniken dann die Verantwortung tragen, wofür aber sicherlich nicht nur medizinische, therapeutische und pflegefachliche Fähigkeiten erforderlich sind, sondern auch Kompetenzen im Bereich Case-, Personal-und Organisationsmanagement. Allerdings wird im Eckpunktepapier an keiner Stelle darauf eingegangen, wie eine zukünftige tarifliche und arbeitsrechtliche Verortung der „akademisierten“ Pflegekräfte im Verhältnis zu dual ausgebildeten Pflegekräften erfolgen soll. Und auch nicht, welche Institutionen dafür zuständig sein und darüber die Aufsicht haben werden, so GeBEGS. Weitere Bedenken äußert GeBEGS u.a. bezüglich der Heilkundeübertragung auf Pflegende, der Finanzierungsmöglichkeiten und der ordnungs-, haftungs- und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Pflegenden.

Den gesamten Beitrag finden Sie auf der Homepage von GeBEGS.

 

Als Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen gibt GeBEGS den Interessen von beruflichen Schulen und Instituten für Fort- und Weiterbildung eine Stimme. GeBEGS verfolgt insbesondere die Ziele, (junge) Menschen für eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung und Tätigkeit in Gesundheits- und Sozialberufen zu gewinnen, das gesellschaftliche Ansehen dieser Berufe zu erhöhen, die Bildungsqualität weiterzuentwickeln sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den genannten Berufsfeldern an gesellschaftliche Erfordernisse anzupassen und die Berufsfeldentwicklung voranzutreiben.

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