Die wesentlichste Änderung liegt in einer starken Anhebung der Altersgrenzen: Diese sollen von aktuell 30 Jahren in der Ausbildung und im Bachelorstudiums sowie 35 Jahren im Masterstudium künftig auf einheitlich 45 Jahre erhöht werden.
Die Einkommensfreibeträge sollen zudem um rund 20 Prozent steigen. Es ist außerdem vorgesehen, dass der Freibetrag vom eigenen Vermögen von aktuell 8.200 Euro dem im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz berücksichtigten Freibetrag von 45.000 Euro angeglichen wird. Für die Bedarfssätze ist eine Erhöhung von rund 5 Prozent geplant. Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende soll von heute 325 auf 360 Euro angehoben werden.
Bei der Antragstellung soll künftig auf das Schriftformerfordernis verzichtet werden, um eine digitale Antragstellung zu erleichtern.
Die Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt, wird das Gesetz am 01. August 2022 in Kraft treten. Der Entwurf soll am 12. Mai 2022 in erster Lesung beraten werden.
Weitere im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitungen, u.a. Flexibilisierungen bei der Förderungshöchstdauer und beim Fachrichtungswechsel, sollen Teil einer weiteren Novelle in dieser Legislaturperiode sein. Alle wesentlichen Informationen sowie den Gesetzentwurf selbst finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.